Der Regierungsrat hatte am 21. Januar 2015 die Beschwerde gegen den Neubau des Fussballstadions Aarau abgewiesen. Gegen diesen Entscheid wurde innert der 30-tägigen Rechtsmittelfrist beim Aargauer Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht.
Gegen den Entscheid des Regierungsrates hatte der Beschwerdeführer 30 Tage Zeit, um beim Aargauer Verwaltungsgericht Beschwerde einzureichen.
Der Regierungsrat hatte die Beschwerde des Stadion-Gegners abgewiesen, nachdem sich der Regierungsrat über ein halbes Jahr damit beschäftigt hatte. Auch die Verhandlungen zwischen der Stadt Aarau, der Bauherrin HRS und dem Beschwerdeführer hatten zu keiner Einigung geführt. Der Stadion-Gegner hatte seine letzte Beschwerde im Juli bereits zeitlich sehr knapp beim Regierungsrat eingereicht.
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