Kämpfer reissen in der irakischen Stadt Falludscha eine Flagge der Terrormiliz «Islamischer Staat» von einem Mast – die Unterstützung solcher Terrorgruppierungen soll in der Schweiz härter bestraft werden. symbolBild: Rwa Faisal/AP/KEYSTONE
Maximal fünf Jahre Gefängnis: Das droht Unterstützern von Terrorgruppen bislang in der Schweiz. So sehen es das Bundesgesetz über das Verbot von «IS» und Al Kaida und der Artikel 260 des Strafgesetzbuches vor, welcher kriminelle Organisationen allgemein verbietet.
Weil das aber Staatsanwälten und Politikern zu wenig ist, soll ein neues Terror-Gesetz die Strafen verschärfen.
Eine Expertengruppe aus Bundesanwaltschaft, Bundesstrafgericht und Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) hat im Auftrag des Bundesamts für Justiz (BJ) einen neuen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, wie der «SonntagsBlick» berichtet.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Der heutige Strafrahmen sei nicht glaubwürdig, wird der Vize-Bundesanwalt Ruedi Montanari in der Zeitung zitiert. «Im internationalen Vergleich befinden wir uns auf einem bedenklich tiefen Niveau.» Die Norm soll rechtzeitiger und wirksamer greifen.
Vize-Bundesanwalt Ruedi Montanari. Bild: BA
Zudem sei der Artikel im Strafgesetzbuch schlecht formuliert und in der Praxis nur schwer anwendbar, befand die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen.
Laut dem formulierten Gesetzestext soll fortan bestraft werden können, wer Terrororganisationen auf irgend geartete Weise unterstützt. Strafbar wären demnach etwa:
Einfache Sympathiebekundung für Terrororganisationen fallen dagegen unter die Meinungsfreiheit.
Übernehmen das BJ und der Bundesrat den Entwurf, kommt dieser vor das Parlament. Corina Eichenberger (FDP), Präsidentin der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates, Nationalrat Adrian Amstutz (SVP) und Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne) stehen hinter der Verschärfung.
(kad)